Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2026
Zusätzliche Mittel stehen im Rahmen dieses Programms für Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs und für energetische Sanierungen zur Verfügung.
Eine Förderung erfolgt ab der Mindestantragssumme von 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderung soll in der Regel 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Anträge können bis zum 31.05.2026 gestellt werden.
