Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2022

Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2022

Das Investitionsprogramm hat zum Ziel, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie bauliche und technische Infrastruktur weiterzuentwickeln, damit ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot in der Region gewährleistet ist. Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (diese Zahl kann auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein).

Gefördert werden:

Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleitung des Kulturbetriebs.

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter.

Antragstellung

Für die Antragstellung ist das Antragsformular (mit Anlagen, siehe Antragsformular) per Post an die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz zu richten.

Antragssumme

Eine Förderung erfolgt ab der Mindestantragssumme von 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderquote soll 75 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Antragsfrist

Anträge können bis zum 15. November 2022 gestellt werden.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Ulf-Ingo Hoppe

Telefon 0531 707 42 51

Ulf-Ingo.Hoppe@sbk.niedersachsen.de
 

Ihren Förderantrag richten Sie bitte an:

Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

Haus der Braunschweigischen Stiftungen

Löwenwall 16

38100 Braunschweig