Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2022
Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2022
Das Investitionsprogramm hat zum Ziel, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie bauliche und technische Infrastruktur weiterzuentwickeln, damit ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot in der Region gewährleistet ist. Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (diese Zahl kann auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein).
Gefördert werden:
Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleitung des Kulturbetriebs.
Fördergebiet
Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter.
Antragstellung
Für die Antragstellung ist das Antragsformular (mit Anlagen, siehe Antragsformular) per Post an die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz zu richten.
Antragssumme
Eine Förderung erfolgt ab der Mindestantragssumme von 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderquote soll 75 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Antragsfrist
Anträge können bis zum 15. November 2022 gestellt werden.
Kontakt
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ulf-Ingo Hoppe
Telefon 0531 707 42 51
Ulf-Ingo.Hoppe@sbk.niedersachsen.de
Ihren Förderantrag richten Sie bitte an:
Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Haus der Braunschweigischen Stiftungen
Löwenwall 16
38100 Braunschweig