Sonderprogramm Digitalisierung

Im Rahmen der „Förderung der Digitalisierung“ stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zuschüsse für die Einführung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger

Kleine Kultureinrichtungen und -vereine (nicht mehr als drei Vollzeitstellen) mit Sitz im Fördergebiet der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter), die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie Verbesserung der IT-Sicherheit (Hard- und Software).

 

Nicht zuwendungsfähig sind:

Ausgaben zur Gestaltung, Erstellung und Aktualisierung der Internetseite; Finanzierungskosten; Leasing oder Miete von Hardware, Software oder Softwarelizenzen; Hostinggebühren für die Nutzung externer Server; Eigenleistungen des Trägers; Honorar- und Personalkosten, Schulungen zu Hard- und Software; Beratungsverträge, durch die Förderung entstehende Folgekosten/Betriebskosten (z.B. Wartung, Instandhaltung).

 

Antragssumme

Eine Förderung erfolgt ab einer Mindestantragssumme von 4.500 Euro, maximal 25.000 Euro. Die Fördersumme soll 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

 

Antragstellung

Für die Antragstellung sind das Antragsformular und das Formular für den Ausgaben- und Finanzierungsplan schriftlich bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) einzureichen. Im Antrag müssen die Notwendigkeit und die nachhaltige Nutzung der geplanten Investitionsmaßnahme zur digitalen Weiterentwicklung der antragstellenden Einrichtung nachvollziehbar begründet werden.

 

Antragsfrist

Anträge müssen vor Ablauf des 30.09.2022 bei der SBK angekommen sein

 

Kontakt

Ulf-Ingo Hoppe

Telefon 0531. 7 07 42 - 51

ulf-ingo.hoppe@sbk.niedersachsen.de

 

Ihren Förderantrag richten Sie bitte an:
Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Haus der Braunschweigischen Stiftung

Löwenwall 16
38100 Braunschweig

Die Förderung wird unterstützt durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur.