Regionale Kulturförderung

Im Rahmen der regionalen Kulturförderung stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur insbesondere Mittel zur Förderung und Stärkung des ländlichen Raums und dessen kulturellen Infrastrukturen zur Verfügung.

Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist als regionaler Träger zuständig für die Förderung von regionalen Kulturprojekten und entscheidet bis zu einer Summe von 9.999 Euro eigenverantwortlich über die Ausgestaltung der regionalen Kulturförderung. Die Mittel sollen für Projekte des professionellen Freien Theaters, der Theater- und Tanzpädagogik, der Museumsarbeit der nicht staatlichen Museen, der Musik, der Literatur, der niederdeutschen Sprache, der innovativen Heimatpflege, der Soziokultur, der Bildenden Kunst (ohne individuelle Künstlerförderung), der Neuen Medien (keine Filmförderung), der Kunstschulen, der außerschulischen kulturellen Jugendbildung sowie für sparten- und generationsübergreifende Projektformen eingesetzt werden.

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter.

 

Antragstellung

Anträge sind über das Antragsportal zu stellen und sollten Folgendes beinhalten: eine Selbstdarstellung des Projektträgers - sofern noch nicht bekannt -, eine ausführliche Projektbeschreibung und einen detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan.Wichtiger Hinweis: Der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt nicht mit der Antragstellung als erteilt, sondern ist zu beantragen, wenn er benötigt wird.

Wichtiger Hinweis: Der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt nicht mit der Antragstellung als erteilt, sondern ist zu beantragen, wenn er benötigt wird.

 

Antragssumme

Die beantragte Fördersumme darf in der Regel nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Anträge mit einem Zuschussbedarf ab 10.000 Euro sind direkt an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu stellen.

Niedersächsiches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

 

Antragsfrist

Anträge sollten bis zum 15. Oktober des Vorjahres gestellt werden. Später eingehende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Ausgeschlossen

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte, die bereits begonnen sind, institutionelle Förderungen und direkte Künstlerförderungen, z.B. durch Meisterkurse oder Stipendien. Projekte von Landeseinrichtungen sind ebenfalls von einer Förderung ausgeschlossen. Eine gleichzeitige Förderung mit Mitteln des Teilvermögens Kloster- und Studienfonds der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist nicht möglich.

 

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Ulf-Ingo Hoppe
Telefon 0531 707 42 51
Fax 0531 707 42 33

ulf-ingo.hoppe@sbk.niedersachsen.de

 

Ihren Förderantrag richten Sie bitte an:

Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Haus der Braunschweigischen Stiftung

Löwenwall 16
38100 Braunschweig