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Die Identität des Braunschweigischen Landes bewahren und fördern.

Bewahrung des Kulturbesitzes in der Braunschweig-Stiftung

Kirchen und Klöster

Zum Teilvermögen Braunschweig-Stiftung gehören auch Kirchen und Klöster, deren Er- und Unterhaltung ebenfalls Aufgabe der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist. Darüber hinaus trägt die Braunschweig-Stiftung nach der Ramm`schen Denkschrift besondere Verpflichtungen für die Stiftungs- und Klostergüter, die Bauunterhaltung für verschiedene Kirchen und Kapellen, die teilweise in Zusammenarbeit mit der Landeskirche Braunschweig oder der jeweiligen Kirchengemeinde getragen und durchgeführt werden.