Bewahrung des Kulturbesitzes in der Braunschweig-Stiftung

Kirchen und Klöster
Zum Teilvermögens Braunschweig-Stiftung gehören auch Kirchen und Klöster, deren Er- und Unterhaltung ebenfalls Aufgabe der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz ist. Darüber hinaus trägt die Braunschweig-Stiftung nach der Ramm`schen Denkschrift über besondere Verpflichtungen der Kammer- und Klostergüter die Bauunterhaltung für verschiedene Kirchen und Kapellen, die teilweise in Zusammenarbeit mit der Landeskirche Braunschweig oder der jeweiligen Kirchengemeinde getragen und durchgeführt wird.