Weitere 120.000 € für energetische Maßnahmen bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz

Kleine Kultureinrichtungen In den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie den Städten Braunschweig und Salzgitter können noch bis zum 30.11.2023 eine Förderung für energetische Maßnahmen beantragen. Die Einrichtungen dürfen max. 3 Vollzeitbeschäftigte oder vergleichbar viele Teilzeitkräfte haben. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Energiebedarfs und energetische Sanierungen. (Beschaffungen von E-Bikes und E-Autos sind nicht förderfähig.)

Zuschüsse sind in einer Höhe von 1.000 € bis zu 25.000 € möglich und sollen dabei 75 % der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Für die Antragstellung benutzen Sie bitte das Online-Antragsportal der Stiftung, zu dem Sie über https://antragsportal.sbk-bs.de gelangen.