Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2026

Das Investitionsprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur hat zum Ziel, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie bauliche und technische Infrastruktur weiterzuentwickeln, damit ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot in der Region gewährleistet ist.

Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen (diese Zahl kann auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein).

Gefördert werden:

  • Bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie der inhaltlichen Qualität
  • Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs

 

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter.

 

Antragstellung

Für die Antragstellung benutzen Sie bitte das Online-Antragsportal. Einzureichen sind folgende Unterlagen:

  • Projektbeschreibung (Notwendigkeit und Umfang der Maßnahme, Nutzungskonzept)
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Angebot (Es sind drei Angebote einzuholen, vorzulegen ist nur das, was zum Zuge kommen soll.)

 

Antragssumme

Eine Förderung erfolgt ab der Mindestantragssumme von 1.000 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderquote soll 75 Prozent der Gesamtausgaben nicht überschreiten.

 

Antragsfrist

Anträge können bis zum 31.05.2026 gestellt werden.

 

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Raphaela Harms
Telefon 0531. 7 07 42 - 52
raphaela.harms@sbk.niedersachsen.de

 

Ihren Förderantrag richten Sie bitte an:

Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Haus der Braunschweigischen Stiftungen

Löwenwall 16
38100 Braunschweig